Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1) Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle zwischen uns, der move up design car processing GmbH, Otto-Wels-Str. 30, 35586 Wetzlar und unseren Kunden geschlossenen Verträge.
2) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich zumindest in Textform vereinbart haben.
3) Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden.

§ 2 Vertragsabschluss; Auftragsinhalt
1) Ein Vertragsverhältnis kommt dadurch zustande, dass wir einen Auftrag des Kunden annehmen.
2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Fertigstellungstermine stets als unverbindlich anzusehen.
3) Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

§ 3 Abnahme
1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts eine Übergabe an einem anderen Ort vereinbart wurde.
2) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Aufbereitungsarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3) Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Standgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Zahlung
1) Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder entscheidungsreif ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.
3) Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§ 5 Erweitertes Pfandrecht
1) Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag neben dem gesetzlichen Pfandrecht ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
2) Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
3) Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Kunde Eigentümer des Auftragsgegenstandes ist.

§ 6 Haftung
1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für Wertgegenstände ausgeschlossen, die im Auftragsgegenstand zurückgelassen worden sind.
2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen
1) Für Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Wetzlar. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage an einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.